was ist eine Rürup-Rente?

Sie zahlen einen laufenden Beitrag oder einen Einmalbeitrag (z. B. aus einer fälligen Lebensversicherung oder Erbschaft) ein und erhalten daraus eine (garantierte) monatliche Rente solange Sie leben. Mittlerweile gibt es die verschiedensten Formen, um diese Vorsorge zu gestalten. Die klassische Lebensversicherung mit Ihrer Garantiezusage zum Leistungsbeginn ist hierbei eine sehr konservative Anlageform. Mittlerweile gibt es auch Möglichkeiten, über spezialisierte Anbieter den Investmentanteil, je nach Risikoneigung, zu gestalten. Dies eignet sich speziell für sehr junge Anleger, als auch für Anleger, die das Hauptaugenmerk auf niedrige Kostenstrukturen bei individuellem Risiko richten.

 

welche Vorteile bietet die Rürup-Vertrag?

Die Rürup-Rente wird steuerlich gefördert. Die Beiträge können Sie als Sonderausgaben bei der Steuer absetzen. Für 2008 können 66 % der gezahlten Beiträge (höchstens 20.000 EUR bei Ledigen/40.000 EUR bei Ehepaaren) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Prozentsatz um jährlich zwei Prozentpunkte bis auf 100 % an. Des Weiteren können Sie zusätzlich einen Hinterbliebenenschutz einschließen. Im Todesfall erhält Ihr Ehepartner oder versorgungsberechtigte Kinder eine lebenslange Hinterbliebenenrente. Um in der Zeit bis zum Rentenbeginn auch gegen die finanziellen Risiken einer möglichen Berufsunfähigkeit (BU) abgesichert zu sein, können Sie als Zusatzschutz eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung einschließen. Beträgt der Risiko-Beitragsanteil weniger als 50% des Gesamtbetrages wird auch der Beitrag zur BU voll mitgefördert. Gerade für ältere Jahrgänge rentiert sich die Rürup-Rente besonders stark. Dadurch, dass Sie mehr Beiträge von der Steuer absetzen können, als sie in naher Zukunft versteuern müssen ist die Rendite höher als bei jungen Jahrgängen. Maßgeblich ist hierbei wieder eine individuelle Betrachtung der persönlichen Situation.

welche Nachteile hat die Rürup-Vertrag?

Diese steuerliche Ersparnis kann entweder benutzt werden, um den Nettoaufwand gering zu halten, oder die Nachteile des Produktes durch ein Zusatzprodukt auszugleichen. Dieses Zusatzkapital zum Rentenbeginn erhöht das Gesamtkapital um ca. 30 Prozent (je nach Beitrag und Alter). Die Rürup-Rente wird, da sie staatlich gefördert wird, entsprechend der Steuersystematik der gesetzlichen Rentenversicherung behandelt und nachgelagert, d. h. im Rentenalter besteuert. Eine in 2008 ausgezahlte Basisrente ist zu 56 % mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Der Besteuerungsanteil erhöht sich bis zum Jahr 2040 auf 100 %. Der Besteuerungsanteil, der zu Ihrem Rentenbeginn gilt, wird für Sie dann für den gesamten Ruhestand festgeschrieben. Die Basisrente ist ausschließlich für die Altersvorsorge konzipiert. Deshalb ist der Rentenbeginn frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr möglich. Außerdem dürfen die Ansprüche aus einer Basisrente nicht übertragen, beliehen, veräußert, kapitalisiert oder vererbt werden (wie in der gesetzlichen Rente).

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